Info E10

Mehr Bio im Sprit: Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5 % Bioethanol (E5) enthält, kommt nun Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von max. 10 %. Die Produktbezeichnung lautet "E10" – die Zapfsäulen werden entsprechend gekennzeichnet. E10 ist, im Gegensatz zu E5, jedoch nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet!
Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Dazu hat die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Übersicht "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen" erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010 sind.
Wichtige Hinweise:
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Bei Zweifeln an der E10-Tauglichkeit bzw. wenn das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegt, wird eine Beratung beim Vertragshändler bzw. über die genannten Hersteller-Hotlines empfohlen!
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Bei Re-Import-Fahrzeugen sollte man sich über die unten aufgelisteten Herstellermarken durch die Hersteller-Hotline nochmals rückversichern.
E10-Verträglichkeit – PKW
Zu nicht genannten Herstellern liegen keine Informationen vor.
Der ADAC rät in diesem Fall davon ab E10 zu verwenden! .....zur ADAC_Liste
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